Untersuchung der Politrepressionen
Fond “Offene Gesellschaft – Georgien”
Assoziation der Deutschen Georgiens “Einung”
Bericht im Rahmen des Projekts
“Rehabilitierung der Bürgerrechte der ethnischen Deutschen, die vom sowjetischen Regime repressiert wurden”
EINFÜHRUNG
Die ersten deutschen Kolonisten sind nach Georgien im Oktober 1817 gekommen. 1763 hat Katharina die II. ein Manifest über Umsiedlung der Deutschen erlassen, nach dem Aneignung der unbesiedelten Grundstücke von europäischen Kolonisten im Russischen Reich vorgesehen war. 1804 wurde ein Manifest von Alexander des I. erlassen, nach dem Kolonisten Kenntnisse im Weinbau, Seidenbau oder im anderen Bereich haben sollten. Auβerdem sollten sie eine Familie haben.
Auf der Landkarte sind deutsche Siedlungen im Kaukasus am Ende des XIX. Jh. dargestellt:
1. Georgstal, Neu Tiflis————————————- Tbilissi, Kukija.
2. Alexandersdorf——————————————-Tbilissi, Didube.
3. Elisabethtal———————————————–Asureti.
4. Katarinenfeld (Luxemburg, в советское время)——–Bolnisi.
5. Traubenberg———————————————-Tamarisi.
6. Petersdorf————————————————-Sartitschala.
7. Marienfeld————————————————Sartitschala.
8. Freudental————————————————Abastumani.
9. Rosenfeld————————————————-Sagaredjo.
10. Marxheim———————————————— Bortschalo, Marneuli.
11. Marabental———————————————- Asureti.
12. Wiesental————————————————Tetri-zkaro.
13. Hoffnungstal——————————————— Achalscheni
14. Grüntal—————————————————Vachtangisi.
15. Waldheim————————————————Baschketschet, Dmanisi.
16. Blumenfeld———————————————- Baschketschet, Dmanisi.
17. Rosenberg————————————————Trialeti, Zalka.
18. Scheinfeld————————————————Kodischi.
19. Karaiaß—————————————————Gardabani
20. Gnadenberg———————————————-Suchumi.
21. Lindau—————————————————-Suchumi.
Hier muβ man auch sehr interessante Erinnerungen des hervorragenden norwegischen Schriftstellers Knut Hamsun “Im Märchenland” anmerken, wo er seine Reise durch Georgien und Aserbaidschan beschreibt. Er hat deutsche Siedlungen nicht besucht, aber hat angemertkt, dass der Besitzer des Hotels in Zilkani (eine Siedlung auf dem Militär-Georgischen Weg) ethnischer Deutscher war.
Deutsche, die in das Russische Reich umgezogen waren, wurden zweimal Geisel der komplizierten russisch-deutschen (später der sowjetisch-deutschen) Beziehungen. Am Anfang des Ersten Weltkrieges in Ruβland sind antideutsche Organisationen erschienen. Es wurden Gemetzel der Deutschen in Petersburg, Moskau, Odessa und den anderen Städten veranstaltet. Von der Regierung wurden sogenannte “Liquidationsgesetze” verabschiedet, die den deutschen Bürgern Ruβlands Grundstücke entzogen, welche 150 km. lang innerhalb des Russischen Territoriums an der Grenze zu Deutschland und Ősterreich entlang gelegen haben. Dann verloren über eine Million Russlandsdeutsche ihr Grundeigentum. Aber später 1916 haben örtliche Behörden wegen der realen Gefahr der Fruchtbarkeitsenkung die Wirkung dieser Gesetze eingestellt.
Deutsche Kolonisten wurden aus den westlichen Frontgebieten Ruβlands in solche Regionen wie Sibirien und Sawolschje deportiert. Die Deportation wurde in Wagen der 3. Klasse auf Kosten von selbst Deportierten in Wachbegleitung durchgeführt. Auf dem Weg bekamen die Deportierten Ernährung entsprechend den Normen, die für Militärangehörige vorgesehen waren.
Beim Angriff Deutschlands auf die UdSSR 1941 hat die Deportation der Deutschen wegen der sehr schnellen Bewegung der Nazzi-Truppen erst am 28. August 1941 angefangen. Die autonome Republik der Deutschen von Wolgagebiet war liquidiert. Dabei sind viele deutsche Kolonisten in der Ukraine geblieben. Da wurden nur Deutsche aus Saporoschje, Stalin (Donezk) und Woroschilowgrad (Lugansk) deportiert. Nach Einschätzungen der Okkupationsmacht sind in der Ukraine etwa 163 Tausend ethnische Deutsche geblieben.
Nach dem erfolgreichen Marsch der Sowjetarmee hat s.g. “administrative Umsiedlung” von ethnischen Deutschen in die westliche Richtung angefangen. Es wurde vorgesehen, die Stadtumgebung Lodz von diesen Menschen zu besiedeln. Evakuierte wurden zur Feldarbeit herangezogen.
In der Konferenz in Jalta, an der die Staatsoberhäupter der Anti-Hitler-Koalition teilgenommen haben, hat die sowjetische Leitung den präzendenzlosen Druck auf die Allierten geübt und hat von ihnen Versprechen ausgerissen, alle sowjetischen Bürger den Mächten der UdSSR zurückzugeben. Dieses Zugeständnis von Allierten war schicksalhaft für umgesiedelte Sowjetdeutsche. Sie sind alle praktisch freiwillig in die Westrichtung losgefahren, weil sie die Unvermeidlichkeit der Repressionen verstanden, falls sie in die Hände der Sowjetischen Organe geraten werden. In die Sowjetunion wurden insgesamt etwa 200 Tausend Deutsche zurückgebracht. Es wird angenommen, daβ die meisten Deutschen im Westen geblieben sind.
Diejenigen, die Erlaubnis bekommen haben, in die UdSSR zurückzukehren, wurden in den Lagern an verschiedenen Orten fast des ganzen Raums der Sowjetunion angesiedelt. 10.131 Menschen sind in die Komi ASSR geraten.
Die Deportation der Deutschen vom Südkaukasus hat auf Befehl vom 8. Oktober 1941 angefangen. Nach den zusammengestellten Listen sollten 23.580 Personen aus Georgien, 22.741 Personen aus Aserbaidschan und 212 Personen aus Armenien nach Kasachstan umgesiedelt werden . Auβerdem hatte NKWD eine Liste für Südkaukasus mit 1842 antisowjetischen und zweifelhaften Personen, die festgenommen waren.
Im Buch von S. Otlen (das Pseudonym der Autorengruppe unter der Leitung von Otar Kapanadse) “Die Zeit wird nicht gewählt” werden die Archivangaben des Innenministeriums Georgiens über die Anzahl von deportierten Deutschen aus den verschieden Regionen Georgiens gemeldet.
Aus Tiflis und dem Umkreis wurden 1549 Familien, aus Abchasien 261, aus Adjarien 6, aus Südossetien 12 Familien und aus den anderen Regionen Georgiens 3398 Familien ausgesiedelt. Die Statistik der Aussiedlung in den Stadtbezirken von Tbilissi ist folgende:
Stalin – Bezirk (Didube)————————————— 1813 Personen.
Lenin – Bezirk (Nadsaladevi)——————————— 1395 Personen.
Berija – Bezirk (Mtatsminda)————————————— 257 Personen.
Ordjonikidse – Bezirk (Wake)———————————— 545 Personen.
Molotow – Bezirk (Tchugureti)————————————- 176 Personen.
Kirow – Bezirk (Krzanisi)————————————— 132 Personen
26 Komissaren- Bezirk (Isani)———————————– 460 Personen.
Es gibt Angaben über die ausgesiedelten Familien in Gebieten Georgiens:
Aus Abascha ————————————————————2 Familien,
Adigeni ————————————————————- 14 Familien,
Ambrolauri ———————————————————- 3 Familien,
Аchalkalaki———————————————————— 3 Achalkalaki,
Achalziche ———————————————————— 35 Familien,
Baschkettschet (Dmanisi)—————————————– 102 Familien,
Bogdanov (Nino-Zminda)————————————– 3 Familien
Borjomi————————————————————— 57 Familien,
Gegetschkori (Martwili)—————————————— 28 Familien,
Gori—————————————————————– 16 Familien,
Gurdjaani ———————————————————— 19 Familien
Sestafoni ————————————————————- 16 Familien,
Sugdidi—————————————————————- 48 Familien
Karajaz (Gardabani)——————————————— 272 Familien
Kareli —————————————————————– 4 Familien
Kaspi——————————————————————— 3 Familien
Kwareli —————————————————————- 10 Familien
Kwemo Swaneti ———————————————————– 4 Familien,
Kutaissi —————————————————————- 44 Familien
Lagodechi —————————————————————- 10 Familien
Lantschchuti —————————————————————–1 Familie
Luxemburg (Bolnisi)—————————————- 1.215 Familien
Macharadse (Оzurgeti) —————————————– 128 Familien,
Majakowski (Bagdati)————————————————— 1 Familie,
Poti ——————————————————————– 1 Familie,
Sagaredjo ———————————————————— 367 Familien
Samtredia —————————————————————– 17 Familien,
Signachi ——————————————————————– 8 Familien,
Telawi ——————————————————————— 11 Familien
Tetri-Zkaro ———————————————————- 468 Familien
Tkibuli —————————————————————— 15 Familien
Charagauli —————————————————————– 9 Familien
Chaschuri ——————————————————————-4 Familien
Chobi ————————————————————————3 Familien
Zageri ———————————————————————- 1 Familie
Zalka ——————————————————————— 341 Familien
Zitel Zkaro (Dedopliszkaro)—————————— 19 Familien
Zchakaja (Senaki) —————————————————– 2 Familien
Zchaltubo —————————————————————–32 Familien
Tschiatura —————————————————————— 6 Familien
Tschochatauri ————————————————————–3 Familien
Aus nicht festgestellten Gebieten ——————————- noch 53 Familien.
Diese Angaben zeigen uns, daβ der gröβte Teil der Deutschen in Tbilissi in Didube (1813 Personen) und Nadsaladewi (1395 Personen) gewonht hat. Unter Regionen Georgiens, in denen die meisten Deutschen gewohnt haben, sind Bolnisi (1215 Familien), Tetrizkaro (468 Familien), Sagaredjo (367 Familien), Zalka (341 Familien) und Gardabani (272 Familien) anzumerken.
Es ist zu berücksichtigen, daβ deutsche Familien damals ziemlich vielköpfig waren. Alle diese Siedlungen liegen im Ost- und Südgeorgiens. Sie sind in völlig guter Wechselbeziehung mit ursprünglicher Lage der deutschen Kolonien.
Die Familien, die deportiert werden sollten, hatten 48 Stunden, um sich auf die Deportation vorzubereiten, (manchmal erst 8-10 Stunden). Jede Familie durfte nicht mehr als 1 Tonne Gepäck mithaben. Rechtlich, wenn man so sagen kann, wurde die Deportation aus dem europäischen Teil der UdSSR nach Vorschrift des Staatsverteidigungsausschusses der UdSSR mit Unterschrift von Stalin gestaltet.
Ein Teil davon wurde durch die Bestimmung des Kommissariats für Innere Angelegenheiten der UdSSR mit Unterschrift von Beria gestaltet. Diese Bestimmungen hatten den Geheimvermerk. Nur diejenigen Bestimmungen, die Abschaffung der Autonomen Republik von Wolgadeutschen und weitere Gestaltung ihrer Bevölkerung betroffen haben, wurden vom Obersten Sowjet der UdSSR gestaltet.
Im Buch von D.Kessner wird auf hohem künstlerischen Niveau die Umsiedlung der groβen deutschen Kolonne aus Georgien beschrieben. Sie wurden in heizbaren Güterwagen nach Baku, dann im Schiffsraum auf dem Kaspischen Meer bis Krasnowodsk, später wieder in heizbaren Güterwagen bis Semipalatinsk und schlieβlich mit dem Dapfer auf dem Irtysch bis zur Siedlung Semijarsk gebracht.
“Zwecks der rationalen Benutzung der deutschen Umsiedler” wurden laut Beschluβ des Nationalen Verteidigungsausschuβes der UdSSR vom 10. Januar 1942 arbeitsfähige Männer im Alter von 15 bis 50 Jahre (später bis 55 Jahre alt und auch oft Frauen) zur Arbeit in der sogenannten Trudarmee mobilisiert, in der wegen unerträglicher Lebens- und Arbeitsbedingungen sehr viele Menschen umgekommen waren.
Bedingungen in der Trudarmee sind in Erinnerungen des Mitglieds der Assoziation Jurij Braunsberger (er ist nicht mehr unter uns), die im Buch von S.W. Otlen “Die Zeit wird nicht gewählt” beschrieben:
“Ich bin in Tcheljabinsk geraten, um am Bau des Panzerwerks teilzunehmen. Das Gelände, auf dem die Trudarmeer wohnten, war eine richtige “Zone”: “einige Tausende Hektar, die mit Stacheldraht in 2 Reihen umzäunt waren, zwischen diesen Reihen war das Grundstück aufgepflügt, in jeden 50 Meter waren Wachtürme, Wachhunde. Man schlief ohne Bettzeuge in Baraken-Erdhütten, auf den Doppelschlafbänken, auf deren Bretten Wanzen wimmelten”.
„Das Regime war hart. Um 4 Uhr morgens war Aufstieg zum Arbeiten. Nach dem langen Stehen beim Frost und nach dem vielmaligen Zählappell brachte man Leute in die “Zone”, Baugrube für das Fundament eines Werkes zu graben.Wir höhlten den durchgefrorenen Boden von Hand mit dem Brecheisen. Mittags wurde das Essen in Holzfassen (frühere Kanalisationsfassen) gebracht: kalte Suppe (ein Löffel Weizen in einem Liter Wasser) und 400 Gramm Brot für den ganzen Tag. Einmal habe ich entschieden, Suppe warm zu machen, der Wächter hat Späne und den Napf mit Beinen durcheianandergeworfen.Wir arbeiteten bei 30 Grad Frost bis zur Dunkelheit, die Räume mit Heizung waren nur für die Wächter vorherbestimmt. Nach dem Arbeitstag zählte man wieder Leute im Frost auf. Falls jemand fehlte, sollten alle in die ”Zone” gehen, weil niemand in die Baracken gehen durfte. So dauerte, bevor man fehlende Menschen nicht fand, man entdeckte aber diese Menschen tod, auf dem Weg erfroren u. ä. Zum Abendessen gab es 1 Liter Wasser, aber schon ohne Brot. In Kürze habe ich mir meine Hände und Beine abgefroren, und ich bin in die Phase der vollen Unterernährung getreten. Die Arbeitsfähigkeit eines Menschen wurde sehr einfach bestimmt: man zog ihn aus und schaute an, wenn es noch Fleisch gab, war der Mensch arbeitsfähig, wenn nur Knochen blieben, wurde die Arbeitsfähigkeit mit 30 Prozent bewertet. In diesem Fall wurde eine spezielle Ration bestimmt- 200 Gramm Brot und Wasser ohne Weizen. Niemand konnte das lange aushalten. Aber der siebzehnjährige Jurii Braunsberger hat am Leben geblieben.
Frau D. Kessner beschreibt in ihrer Erzählung, wie das sechzehnjährige Mädchen, das man zur Arbeit in der Trudarmee einberufen worden war, hat Selbstmord begangen. Sie hat ins Irtysch – Eiswasser vom Dampfer hineingesprungen.
Erst im Dezember 1955 wurden Deutsche, die sich in Sondersiedlung befunden hatten, laut Beschluβ des Präsidiums des Oberrrates der UdSSR abgemeldet und von der administrativen Aufsicht der Behörden des Innenministeriums befreit. Dabei wurde hingewiesen, daβ die Abmeldung keine Rückgabe des Vermögens, das man bei der Aussiedlung konfisziert hat, zur Folge hat; daβ sie kein Recht haben, an ihre Aussiedlungsorte zurückzukehren. Zufolge des Besuches von Kanzler der BRD Konrad Adenauer in Moskau war diese Vorschrift erlassen. Dabei war der Kriegszustand aufgehört, und die BRD und die UdSSR haben diplomatische Beziehungen aufgenommen.
1972 waren alle Beschränkungen fuer Deutsche bei der Wahl des Wohnortes aufgehoben. Deutsche hatten die Möglichkeit, im Rahmen des Passregimes in die Heimat zurückzukehren. Deutsche, die aus Tbilissi ausgesiedelt worden waren, hat man in Rustawi angesiedelt. Auβerdem wurde im Gardabani Bezirk eine deutsche Siedlung “Botanika” gegründet, deren Einwohner später nach Deutschland umgezogen sind.
Die Assoziation der Deutschen Georgiens “Einung” wurde im August 1991 gegründet. Ganz von Anfang an hat die Assoziation den Kampf um Wiederherstellung der Rechte von Opfern politischer Repressionen geführt. Im rechtlichen Sinne konnte das nur im Rahmen der Rehabilitierung aller Opfer politischer Repressionen während des sowjetischen Regimes in Georgien mit Wiederherstellung der Ehre und auch mit Erhaltung der würdigen Kompensation verwirklicht werden.
In Georgien gibt es eine Menschenschutzorganisation “Memorial”, die in dieser Richtung sehr aktiv arbeitet.
Das Parlament Georgiens hat am 12. Dezember 1997 ein Gesetz “Über die Anerkennung der Bürger Georgiens als Opfer politischer Repressionen und über ihren sozialen Schutz” verabschiedet. Im Punkt 3 des Kapitels 8 dieses Gesetzes sind Wiederherstellung der Vermögensrechte und im Kapitel 9 Entschädigung in Geld vorbestimmt. Die Höhe dieser Kompensation sollte durch ein anderes Gesetz bestimmt werden, das leider nicht verabschiedet war. Das Kapitel 13 dieses Gesetzes gleicht die Rente-und Sozialversorgung der Opfer politischer Repressionen an die Vergünstigungen an, die für Kriegsinvaliden vorgesehen werden. Keine einzige von der oben genannten Regulierung ist erfüllt, und die Entschädigung fuer Repressierten wurde in Höhe von 7 GEL bestimmt.
Die Bürger Georgiens Brüder Kiladse, Opfer politischer Repressionen, haben sich an alle Gerichtsinstanzen Georgiens gewandt und eine einmalige Kompensation verlangt, aber man hat ihnen abgesagt. Das Strassburger Gericht für Menschenrechtte hat durch Beschluβ vom 2. Februar 2010 die Regierung Georgiens beauftragt, jedem von ihnen als Entschädigung 4000 EURO auszuzahlen. In derselben Zeit hat das Gericht sein Erstaunen darüber ausgesprochen, daβ Georgien den Opfern politischer Repressionen die 1997 versprochene Entschädigung noch nicht ausgezahlt und präzise Listen dieser Opfer noch nicht zusammengestellt hat.
Am 19. April 2011 hat das Parlament Georgiens Abänderung zum Gesetz von 1997 verabschiedet, nach dem die Höhe der finanziellen Entschädigung vom Tbilisser Stadtgericht (für das ganze Georgien!) bestimmt werden soll, und das Finanzministerium beaufrtagt wird, diese Kompensation auszuzahlen. Die Höhe der Kompensation (200 GEL – 400 GEL) wird vom Gericht bestimmt. Bemerkenswert ist, daβ die Ausfertigung der Unterlagen, Übersetzungen und notarielle Beglaubigungen nicht weniger als 100 GEL kosten. Hier haben die Mächte das weitreklamierte Prinzip eines Schalters “vergessen”. Unter diesen Bedingungen ist die Kompensation in Höhe von 200 – 400 GEL eine Demütigung, sie beleidigt die Menschenwürde, und man kann sie als moralische Kompensation auf keinen Fall nennen. Die Assoziation der jungen Juristen Georgiens half unentgeltlich, unseren Assoziaionsmitgliedern Unterlagen auszustellen. Auch dieselbe Assoziation hat ein Gesuch von Brüder Kiladse ins Strassburger Gericht unterstützt.
Einige konkrete Schicksale
Als Kommentar zu den Forschungen, die wir durchgeführt haben, erörtern wir Geschichten von einigen Familien, die man nach vesrchiedenen Kriterien aufteilen könnte.
Das früheste Opfer in dieser traurigen Liste ist der Oberpastor der Tbilisser Evangelisch – Lutherischen Kirche Richard Mayer, der 1931 verhaftet und dann erschossen wurde.
Die ganze Familie auβer seiner Tochter Frieda Mayer – Melikowa war vernichtet, die im Laufe von 60 Jahren Verhaftungen, Deportation und Trudarmee ertragen hat. Dann ist sie nach Tbilissi zurückgekommen und in 90-er Jahren nach Deutschland umgezogen. Sie ist Mitglied der Assoziation “Einung”. Zur Zeit ist sie 108 Jahre alt. Frieda Mayer ist blind, schon in Deutschland hat sie für Blinde Schrift gelernt und ihre Erinnnerungen “Leben zwischen Mühlsteinen der Politik” geschrieben. Die Geschichte der Familie Mayer ist sehr gut im Film der Regiusserin Nino Kakauridse “Georgische Deutsche” beschrieben, der vom Ersten Fernsehsender aufgenommen wurde.
Sehr interessant ist die Geschichte der Familie von Jurij Kessner, er war der Sohn des Professors der Berliner Musikakademie und des Tbilisser Konservatoriums Franz Kessner. Die Familie von Jurij Kessner wurde nach Semijarsk (Kasachstan) deportiert. Es hat ihr gelungen, halb illegal am Kriegsende schrittweise nach Tiflis zurückzukehren. Jurij Kessner war ein sehr qualifizierter Betriebswirt und arbeitete bei der Eisenbahnverwaltung, das hat ihm geholfen, zurückzukehren. Trotzdem wurde die Familie in Tiflis festgenommen, zum Glück aber dauerte die Verhaftung nicht lange. Es ist interessant, daβ die Familie aufgrund der Verordnung des Kaisers Alexander des II befreit wurde, nach der man alle orthodox gewordenen Ausländer zu den Russen gezählt hat. Diana Kessner hat Tbilisser Staatliches Theaterinstitut absolviert und später beruflich gearbeitet. Sie hat in der Assoziation “Einung” das Jugendtheaterstudio organisiert, das im Laufe von 5 Jahren erfolgreich funktionierte. Zur Zeit wohnt Diana Kessner in Kanada. Da hat sie neben den anderen Büchern die Trilogie “Tifliser Saga” geschrieben, deren drittes Buch “Die Wege des Lebens” der Deportation der Deutschen Georgiens nach Kasachstan gewidmet ist. Die Familie Kessner bestand aus 5 Personen, unter denen die Groβmutter und der Onkel, der zur Arbeit in der Trudarmee mobilisiert wurde, in Verbannung gestorben sind.
In 30-er Jahren des 19. Jahrhunderts arbeiteten 3 Generationen von Weiss, die aus Deutschland gekommen waren, im Tbilisser geophysikalischen Observatorium, das die Deutschen gegründet hatten. Sie waren Feinmechaniker. Der Titel des Feinmechanikers im Russischen Reich wurde nach Verordnung von Peter des I-en nur den Personen der deutschen Abstammung verliehen. Alle drei Generationen von Weiss hatten ihre Ausbildung in Deutschland bekommen, dort hatten sie auch Praktikum bei der Firma “Siemens” in München gemacht. 1942 wurde die Familie von Florentin trotz vieler Gesuche der Observatoriumsleitung nach Kasachstan deportiert. Am Kriegsende hat die Familie Weiss auf Gesuch des Präsidenten der Akademie für Wissenschaft Georgiens N. Muschelischwili die Erlaubnis bekommen, nach Tbilissi zurückzukehren. Ferdinand Weiss wurde dienstlich wieder angestellt.
Frau Ljudmila Andreskul (Malzam) ist Mitglied unserer Assoziation, sie ist 1939 geboren. Ihre Mutter Maria Malzam, geb. 1915 im Odessagebiet, wohnte mit ihrer Tochter im Zeitraum von Juni 1942 bis März 1943 im Woroschilowgradgebiet (heute Luganskgebiet). Laut offizieller Bescheinigung, die sie vorgewiesen hat, waren sie 1943 zuerst nach Polen verschleppt und dann nach Weisenfeld (Deutschland). Das war im Rahmen der s.g. “administrativen Umsiedlung”. Im August 1945 wurden sie in die Sowjetunion repatriert und dann ins GULAG- Lager in Komi ASSR deportiert.
Im ersten Kapitel gibt es Erinnerungen von Jurii Braunsberger an Bedingungen in der Trudarmee. Vor dem Krieg war Braunsberger Kursteilnehmer der Artillerieschule in Rostov, woher er 1941 als Deutsche ausgeschlossen und dann vom Kommisariat zur Arbeit in der Trudarmee mobilisiert wurde. Nachdem man ihn als Arbeitsunfähige von der “Liste” der Trudarmee geschtrichen hatte, ist er illegal und mit Lebensrisiko nach Slawjansk (Südkasachstan) gefahren, wohin seine Eltern deportiert worden waren. Dort hat er sich mit seiner künftigen Ehefrau Margarita Henning getroffen, die aus Tbilissi ausgesiedelt worden war. Ihr Vater Julius Henning war bekannter Bildhauer in Georgien, in Tbilisi ist das eigene Haus der Familie geblieben.1955 ist die Familie in Tbilissi angekommen, und Margarita hat mit der Arbeit als Malerin im Georgien-Film-Studio angefangen. In Kürze aber wurden sie aus Tbilissi ausgesiedelt, sie liessen sich in Gagra nieder. Durch Milderung der Verbote sind sie 1972 nach Tbilissi zurückgekehrt. Es hat ihnen gelungen, das Haus durch Gerichtsbeschluβ zurückzubekommen. Das war ein seltener Fall, wahrscheinlich hat das Gericht Verdienste von Julius Henning berücksichtigt. Margatita hat in ihrem Haus eine schöne Kakteensammlung angebaut.
Die Familien von Brüdern Alexander und Harry Heine wurden nach Semijarsk in Kasachstan deportiert. Alexander wurde zur Arbeit in der Trudarmee mobilisiert, dort arbeitete er als Arzt, was unter damaligen Bedingungen relativ duldsamere Bedingungen bezeichnete. Als der Bau des metallurgischen Werks in Rustavi angefangen hat, wurden dahin deportierte Deutsche aus Tcheljabinsk geschickt, unter diesen Menschen war auch Alexander Heine. Er verbrachte mit seiner Tochter zusammen 8 Jahre lang in Verbannung. Später waren sie noch lange in Tbilissi in der Kommandantur angemeldet. In Tbilissi ist er bekannter Neuropathologe geworden und arbeitete als Abteilungsleiter im Institut für Neurologie. Der Bruder Harry arbeitete als Otolaryngolog in Kasachstan. Später hat er den staatlichen Preis erhalten und in Russland gearbeitet.
Aus Südossetien wurden 12 Familien deportiert. Unter ihnen war Familie des Physik-und Mathematiklehrers Heinrich Harms. Sie waren mit der Familie des Agronomen Rudolf Augst befreundet. Rudolf Augst wurde am 14. Oktober 1941 verhaftet, weil er als eine besonders gefährliche Person für Sowjetische Macht in der NKWD – Liste registriert war. Er wurde zu 10 Jahren der Freiheitsstrafe verurteilt, am 31. Dezember 1942 ist er in Haft in Aserbaidschan Punkt Utilik gestorben. Die Familie Harms wurde nach Kasachstan deportiert, Heinrich Harms war in der Trudarmee. In den Familien Augst und Harms sind im kleinen Zeitunterschied Jungen Harry Augst und Eduard Harms geboren. Die Ehefrau von Rudolf Augst Nina Mchedlischwili hat sich mit ihrem Sohn während des Krieges bei den Verwandten in Kachetien verborgen, so haben sie sich vor der Deportation gerettet. Eduard Harms erkrankte in Verbannung an Zerebralparese. Die Mutter hatte keine Möglichkeit, medizinische Hilfe zu bekommen, Eduard ist behinderter Mensch geblieben.
Foto links – Familie von Rudolf Augst (er ist links). Foto rechts – Familie Harms mit dem behinderten Sohn. In den 70-er Jahren ist die Familie Harms nach Zchinwali zurückgekehrt und hat ihr Haus zurückbekommen. Später ist die Familie Harms nach Kirgisien zurückgekehrt und von dort aus nach Deutschland umgezogen.
Forschungsergebnisse und Analyse
In unserer Forschung ist bemerkenswert, daβ 23.500 Personen der deutschen Herkunft in Georgien Repressivmaβnahmen unterworfen wurden. Unter ihnen waren Personen, die sowohl in verschiedenen Zeiträumen vom sowjetischen Regime verhaftet wurden als auch Personen, die man 1941 nach Kasachstan deportiert hat. Es ist klar, daβ nur wenige von diesen Menschen nach Georgien zurückgekommen sind. Ihre Rückkehr war mit groβem Risiko und hohen Kosten verbunden, vor allem mit einer Wohnstätte und Arbeitsstelle. Nur denjenigen deportierten Menschen gelungen ist, die Wohnstätte zurückzuhaben, die eigene Häuser gehabt hatten. Als 1972 die Rückkehr offiziell erlaubt war, waren viele Deportirte schon genug gut in Siedlungsorte integriert. Später sind viele von ihnen nach Deutschland umgezogen.
In der Assoziation “Einung” sind etwa 440 deportierte Personen regisriert, von denen 434 Personen entsprechende Unterlagen (Bescheinigungen) haben. Diesen Personen kann man auch einige bekannte Familien hinzufügen, z.B. Familie Kehrer. In dieser Liste sind 99 Pesonen, die entsprechende Bescheinigungen über Repressionen vorgewiesen haben, aber es ist uns miβlungen, mit ihnen Kontakte wiederzuknüpfen. Einige von diesen Menschen sind nicht mehr unter uns, die anderen sind nach Deutschland, Ruβland und in andere Länder umgezogen.
In der von uns durchgeführten Forschung sind 96 Fragebogen ausgefühlt, von denen, wie wir meinen, 77 Personen mit einer Geldentschädigung rechnen können. Es wurden insgesamt 27 Gesuche um Erhaltung der Kompensation ins Tbilisser Stadtgericht eingereicht. 26 Personen haben schon finanzielle Kompensationen erhalten. Einige von ihnen haben die Kompensation sowohl für sich als auch für verstorbene Eltern bekommen. Manchen Personen aber war die Kompensation für Eltern nicht ausgezahlt.
Dem Vortrag wird von uns zusammengestellte Liste mit entsprechenden Unterlagen beigefügt.
Ist es möglich aus Ergebnissen unserer Forschung ein extrapoliertes Resultat im bezug auf andere Kategorien der Opfer politischer Repressionen des sowjetischen Regimes zu erschlieβen? Wir haben vom Tbilisser Stadtgericht eine Information bekommen, laut deren bis zum 1. Januar 2014 (das ist Enddatum der Klageerhebung laut des Gesetzes) insgesamt 8812 Gesuche von allen Kategorien der Opfer politischer Repressionen des sowjetischen Regimes eingereicht wurden. Diese Anzahl ist natürlich viel weniger als die gesamte Anzahl der Opfer politischer Repressionen. Der Grund dafür ist vor allem die vom Gericht bestimmte und die Menschenwürde demütigte Kompensation.
In unserer Statistik wird klar, daβ hauptsächlich Einwohner von Tbilissi die Gesuche eingereicht haben. Aus anderen Wohngebieten Georgiens wurden viel wenigere Gesuche wegen schweren entsprechenden Prozeduren eingereicht (Ausfertigung von Gesuchen, Notwendigkeit der vielmaligen Fahrt nach Tbilissi usw.). Die meisten Assoziationsmitglieder, die ein Gerichtsverfahren eingeleitet haben, sind russischsprachig, was ihnen zusätzliche Schwierigkeiten macht.
Man möchte wünschen, daβ das neue Gesetz die Prozeduren vereinfacht, damit es nicht notwendig ist, solche komplizierten Gesuche ausfertigen zu lassen. Alle Menschen haben doch schon Gerichtsentscheidungen, nach denen sie als Opfer politischer Repressionen anerkannt sind.
Schluβ
Die Assoziation der Deutschen Georgiens “Einung” veranstaltet jedes Jahr am 8. Oktober zusammen mit der Evangelisch-lutherischen Kirche in Georgien den Abend zum Gedächtnis der Opfer politischer Repressionen des sowjetischen Regimes. 2014 an diesem Abend hat der Präsident der Assoziation vorläufige Ergebnisse dieser Forschung vorgestellt. Da haben auch Bischof der Evangelisch-lutherischen Kirche Hans – Joachim Kiderlen, Beraterin des Präsidenten im Bereich der internationalen Beziehungen Sophia Schamanidi, Vertreterin der Botschaft der BRD Frau Anna Bötscher, Leiter des Rates der nationalen Minderheiten beim Ombudsman Georgiens Koba Tchopliani und Präsident der Assoziatioen der Osseten Tengis Gagloev eine Rede gehalten.
Es ist anzumerken, daβ die gestellte Frage eine groβe weltanschauliche Bedeutung hat.
Laut dem Buch von S. Otlen und der Information der Gesellschaft “Memorial” wurde moralische Entschädigung den Opfern der politischen Repressionen in allen postsowjetischen Staaten auβer Georgien noch in 90-er Jahren des 20. Jahrhunderts ausgezahlt. Die Höhe der ausgezahlten Kompensationen war mehr oder weniger akzeptabel. Auβerdem war in Moldawien und drei baltischen Staaten Resitution durchgeführt, d.h. gesetzliche Besitzer haben ihre Immobilien, die das sowjeische Regime weggenommen hatte, zurückbekommen.
Besonders möchten wir die Rolle der Assoziation der jungen Juristen Georgiens unterstreichen, mit ihrer Hilfe und ihrer aktiven Unterstützung haben Brüder Kiladse Klage beim Europäischen Gericht für Menschenrechte eingereicht und gewonnen. Zweifellos ist diese Entscheidung des Strassburger Gerichts ein Grund für weitere Tätigkeit im Bereich der Auszahlung der Kompensationen geworden. Auβerdem hat die Assoziation der jungen Juristen Georgiens den meisten Opfern der politischen Repressionen in Georgien geholfen, Klageanträge für das Tbilisser Stadtgericht laut Abänderung zum Gesetz vom 19. April 2011 zu stellen.
Laut der letzten Information wird die einmalige Kompensation in Höhe von 1000 GEL bis 2000 GEL ausgegeben werden, die Betragshöhe wird an Grad der Strafe liegen. Natürlich ist dieser Betrag mehr annehmbar als die ganz demütigende “moralische” Kompensation, die von der vorletzten Regierung ausgegeben wurde.
Es ist notwendig anzumerken, daβ das Verfassungsgericht Georgiens durch seine Entscheidung vom 31.Oktober 2003 №1/11/252 einer Klage der Gesellschaft “Memorial” stattgegeben hat. Es hat auch anerkannt, daβ die Höhe der sozialen Hilfe den Opfern der politischen Repressionen laut des Gesetzes von 1997 nicht 7 GEL (wie es zur Zeit ist), sondern 44 GEL betragen soll. Leider haben weder vorletzte Regierung noch heutige Regierung diesen Beschluβ des Verfassungsgerichts trotz zahlreicher Erinnerungen der Gesellschaft “Memorial” nicht erfüllt was zweifellos die Verletzung der Verfassung Georgiens ist. Die Rechtsschutzgesellschaft “Memorial” spielt ohne Zweifel eine wichtige Rolle beim Schutz von Interessen der Opfer der Stalinsrepressionen.
Hier muβ man hinzufügen, daβ die Assoziation der Deutschen Georgiens “Einung” durch ihre vielmalige Mahnung im Fernsehen und in der Presse zur Notwendigkeit der Lösung dieses Problems ihren bescheidenen Beitrag gemacht hat.
Diese Forschung wird den vieltausenden Opfern von vielen Nationalitäten der politischen Repressionen gewidmet, die in den Gefängnissen und im “GULAG” während der Existenz des Regims umgekommen sind und die auch bis zur Zeit halboffiziell als “Volksfeinde” sterben. Die Anzahl dieser Opfer wird mit jedem Tag sowohl in Ruβland als auch in Georgien immer weniger.
Literatur
1. “Die Geschichte der Ruβlandsdeutschen in Unterlagen” („История российских немцев в документах“. Составители: В.А. Ауман, В.Г. Чеботарева. Москва 1993).
2. S.W. Otlen. “Die Zeit wird nicht gewählt”. (С.В. Отлен. „Времена не выбирают“. Тбилиси 1998).
3. D. Springhorn. „Deutsche in Georgien“. Goethe-Institut. Tbilissi. 2004. (Д. Шпрингхорн. „Немцы в Грузии“ на немецком и грузинском языках).
4. A. Hermann, T. Illarionova, I. Plewe. „Die Geschichte der Deutschen Ruβlands. Moskau „MSNK-press“, 2005.
“HА.А. Герман, Т.С. Илларионова, И.Р. Плеве. „История немцев России“. Москва „МСНК-пресс“, 2005.
5. H. Augst.“ Zur Geschichte der Deutschen Georgiens. Tbilissi 2011. (Г. Аугст. „Вопросы истории грузинских немцев“).
6. F. Maier-Melikowa, Ein Leben zwischen den Mühlsteinen der Politik. Schöndorf, 1997, 2007. Ф. Майер-Меликова. ( „Жизнь между жерновами политики“, 1997).
7. D. Kessner. „Die Wege des Lebens“. Printed by Morris Printing, Victoria, Canada, 2009. (Д. Кесснер. „Дороги жизни“).
8. H. Augst. “Siebzig Jahre nach der Deportation”. Zeitung (АиФ-Тбилиси №42,2011) ”Г. Аугст. „Семьдесят лет после депортации“. АиФ-Тбилиси №42,2011.
9. H. Augst. „Siebzig Jahre nach der Deportation“. Die Sammlung der Konferenz ESMI „Ethnische Änderungen in Georgien“. Basaleti, 2012 (auf Georgisch und Englisch. (გ. აუგსტი. „დეპორტაციიდან 70 წლის შემდეგ”. ECMI კონფერენციის კრებული „ეთნიკური ცვლილებები საქართველოში”. ბაზალეთი, 2012 (ქართულ და ინგლისურ ენებზე).
10. “Georgische Deutsche”. Der Erste Georgische Fernsehsender. Mai 2013. (“Грузинские немцы”. Первый канал грузинского телевидения. Май 2013).